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| Ohne Regeln geht es nicht - Die Satzung (Stand: 25.02.2000) |
Kleine |
Der zur Zeit 16-köpfige Kegelclub beschließt folgende Satzung:
Ziel des Vereines ist die Förderung der Geselligkeit und Kameradschaft, die sportliche Betätigung und die damit verbundene Verbesserung der Kegelleistung. § 2 Die Ehre des Experten ist unantastbar § 3 Kegeltermin Die Experten treffen sich alle vier Wochen freitags um 20°° Uhr in der Gaststätte "Eicholt" zum Kegeln. § 4 Beiträge und Gebühren Der Beitrag beträgt pro Kalenderjahr DM 250,- , welcher in zwei Raten zu je DM 125,- halbjährig eingezogen wird. § 5 Kegeltour Für jedes Jahr ist eine Kegeltour vorzusehen. Die Tourplanung übernehmen im Wechsel jeweils zwei bis drei Experten. Zur Finanzierung der Fahrt dient zunächst der gesamte Kassenbestand des Vereins. Jeder Experte hat bis spätestens eine Woche vor der Tour noch vorhandene Außenstände zu begleichen. Weitere Kosten der Fahrt werden anteilig durch jeden teilnehmenden Experten getragen. Ein Fernbleiben von der Tour ist nur in Ausnahmefällen unter Angabe von triftigen Gründen statthaft (z.B. ansteckende Krankheiten etc....). Bei Nichtteilnahme an der Fahrt besteht kein Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Kassenbestandes. § 6 Aufnahme in den Verein Bei den Experten werden nur Mit-Glieder aufgenommen. Über den Aufnahmeantrag haben die Experten in geheimer Wahl abzustimmen. Eine Person ist neu in den Club aufgenommen, wenn sich 75% aller Experten dafür entscheiden. § 7 Austritt aus dem Verein Generell ist jedem Experten während des Kegelns das Austreten gestattet. Möchte ein Experte den Verein verlassen, so muß er dieses dem Kegelvater schriftlich anzeigen. Finanzielle Forderungen jeglicher Art gegenüber dem Verein bestehen nicht. § 8 Ausschluß aus dem Verein Der Ausschluß eines Experten aus dem Verein ist nur durch einen Beschluß der Generalversammlung möglich. Eine Person ist ausgeschlossen, wenn sich 75% aller Experten dafür entscheiden. § 9 Generalversammlung Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Experten. Die Beschlüsse sind für alle Experten bindend. Pro Kalenderjahr ist mindestens eine Generalversammlung durchzuführen, zu der der Vorstand schriftlich drei Wochen vor Versammlungsbeginn einlädt. Auf Vorstandsbeschluß oder Antrag von mindestens 50% der Experten ist eine außerordentliche Generalversammlungen abzuhalten. Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung erfolgte. Beschlüsse können mit einer Mehrheit von über 50% aller Experten gefaßt werden. § 10 Ämter Der Vorstand der Experten besteht aus: 1. Kegelvater 2. Schriftführer 3. Kassierer Die Vorstandsmitglieder werden auf der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt. Bei Bedarf können weitere Ämter vergeben werden, z.B. Minister für innere Sicherheit. Der Vorstand ist das höchste Organ zwischen den Generalversammlungen. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. § 11 Aktivitäten Neben dem Kegeln werden andere Aktivitäten des Vereins auf den Kegelabenden besprochen und beschlossen (Karneval, Planwagenfahrt, etc.). § 12 Satzungsänderungen Änderungen der Satzung sind nur auf Beschluß der Generalversammlung möglich. Eine Änderung ist nur mit 75% der Stimmen der Experten möglich. |
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