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Ohne Regeln geht es nicht   -   Die Satzung (Stand: 25.02.2000)

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Impressum

 

Der zur Zeit 16-köpfige Kegelclub beschließt folgende Satzung:

§ 1 Gründung und Zielsetzung

Der Kegelverein wurde am 14. Januar 1991 in der Gaststätte Terbaum, Dechant-Wessing-Str. 45, 48231 Hoetmar, ( jetzt Gasthof Eichholt ) gegründet und trägt seitdem den Namen "Die Experten".
Dem Verein gehören folgende Experten an:

Ludger Bütfering

Martin Bütfering

Robert Dorgeist

Norbert Eickhoff

Willi Flaßkamp
Markus Freimuth

Martin Große Frawick

Klaus Heitwerth

Rolf Hustert

Berthold Krumbeck

Jürgen Lilienbecker

Oliver Moormann

Markus Ruthmann

Michael Schäfer

Ulli Schockmann

Peter Stork


Ziel des Vereines ist die Förderung der Geselligkeit und Kameradschaft, die sportliche Betätigung und die damit verbundene Verbesserung der Kegelleistung.


§ 2 Die Ehre des Experten ist unantastbar


§ 3 Kegeltermin

Die Experten treffen sich alle vier Wochen freitags um 20°° Uhr in der Gaststätte "Eicholt" zum Kegeln.


§ 4 Beiträge und Gebühren

Der Beitrag beträgt pro Kalenderjahr DM 250,- , welcher in zwei Raten zu je DM 125,- halbjährig eingezogen wird.


§ 5 Kegeltour

Für jedes Jahr ist eine Kegeltour vorzusehen. Die Tourplanung übernehmen im Wechsel jeweils zwei bis drei Experten. Zur Finanzierung der Fahrt dient zunächst der gesamte Kassenbestand des Vereins. Jeder Experte hat bis spätestens eine Woche vor der Tour noch vorhandene Außenstände zu begleichen. Weitere Kosten der Fahrt werden anteilig durch jeden teilnehmenden Experten getragen.
Ein Fernbleiben von der Tour ist nur in Ausnahmefällen unter Angabe von triftigen Gründen statthaft (z.B. ansteckende Krankheiten etc....). Bei Nichtteilnahme an der Fahrt besteht kein Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Kassenbestandes.


§ 6 Aufnahme in den Verein

Bei den Experten werden nur Mit-Glieder aufgenommen.
Über den Aufnahmeantrag haben die Experten in geheimer Wahl abzustimmen. Eine Person ist neu in den Club aufgenommen, wenn sich 75% aller Experten dafür entscheiden.


§ 7 Austritt aus dem Verein

Generell ist jedem Experten während des Kegelns das Austreten gestattet.
Möchte ein Experte den Verein verlassen, so muß er dieses dem Kegelvater schriftlich anzeigen.
Finanzielle Forderungen jeglicher Art gegenüber dem Verein bestehen nicht.


§ 8 Ausschluß aus dem Verein

Der Ausschluß eines Experten aus dem Verein ist nur durch einen Beschluß der Generalversammlung möglich. Eine Person ist ausgeschlossen, wenn sich 75% aller Experten dafür entscheiden.


§ 9 Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Experten. Die Beschlüsse sind für alle Experten bindend. Pro Kalenderjahr ist mindestens eine Generalversammlung durchzuführen, zu der der Vorstand schriftlich drei Wochen vor Versammlungsbeginn einlädt. Auf Vorstandsbeschluß oder Antrag von mindestens 50% der Experten ist eine außerordentliche Generalversammlungen abzuhalten.
Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn eine ordnungsgemäße Einladung erfolgte. Beschlüsse können mit einer Mehrheit von über 50% aller Experten gefaßt werden.


§ 10 Ämter

Der Vorstand der Experten besteht aus:

1. Kegelvater
2. Schriftführer
3. Kassierer

Die Vorstandsmitglieder werden auf der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt. Bei Bedarf können weitere Ämter vergeben werden, z.B. Minister für innere Sicherheit. Der Vorstand ist das höchste Organ zwischen den Generalversammlungen. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.


§ 11 Aktivitäten

Neben dem Kegeln werden andere Aktivitäten des Vereins auf den Kegelabenden besprochen und beschlossen (Karneval, Planwagenfahrt, etc.).


§ 12 Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung sind nur auf Beschluß der Generalversammlung möglich. Eine Änderung ist nur mit 75% der Stimmen der Experten möglich.


 
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